Verkehrsunfall – Was tun?

Im Jahr 2021 von Januar bis November erfasste die Polizei rund 2,1 Millionen Straßenverkehrsunfälle. Aber was tun, wenn man selbst einen Verkehrsunfall hat? Hier ist eine Checkliste mit sechs Schritten, die Sie befolgen sollten, um sich und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen. Am besten haben Sie auch immer eine Checkliste in Ihrem Handschuhfach liegen, um im Schockzustand richtig zu handeln.

Unfallstelle sichern:

Schalten Sie zuerst Ihren Warnblinker ein und ziehen Sie die Warnweste im Fahrzeug an. Bevor Sie aus dem Auto aussteigen, achten Sie auf den Verkehr. Bringen Sie sich nicht in Gefahr, steigen Sie am besten über die Beifahrerseite aus. Stellen Sie das Warndreieck 50-200 Meter weit vom Unfallort auf, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Fahren Sie Ihr Fahrzeug, wenn möglich auf den Standstreifen oder an die Seite.

Notruf verständigen:

Wenn die Unfallstelle gesichert ist, verständigen Sie sofort die Polizei mit Ihrem Smartphone oder über eine Notrufsäule in Ihrer Nähe. Beatworten Sie die jedem bekannten W-Fragen: Wo ist der Unfallort? Wer ruft an? Was ist passiert? Wie viele Personen sind betroffen? Welche Verletzungen gibt es? Warten Sie auf Rückfragen!

Bei einem Verkehrsunfall mit einem Mietwagen oder einem Firmenwagen sollten Sie immer die Polizei verständigen. Egal wie klein der Schaden auch ist.

Erste Hilfe leisten!

Leisten Sie sofort Erste Hilfe. Warten Sie nicht ab bis der Rettungsdienst da ist. Jede Hilfe ist besser als keine Hilfe und wie jeder weiß ist unterlassene Hilfeleistung in Deutschland strafbar! Überprüfen Sie ob die Verletzten ansprechbar sind. Wenn diese nicht ansprechbar sind, überprüfen Sie den Puls und die Atmung. Bringen Sie die verletzten Personen in die stabile Seitenlage, wenn Sie einen regelmäßigen Puls spüren. Legen Sie bei starken Blutungen einen Druckverband an und halten Sie die verletzen Personen warm. Sprechen Sie Ihnen zu, um Sie zu beruhigen.

Leisten Sie so lange Erste Hilfe bis der Rettungsdienst und die Polizei eintreffen!

Beweise sammeln:

Bei Unfällen sollten Sie auf keinen Fall Spuren beseitigen, die wichtig für die Nachvollziehbarkeit des Unfalls sind. Machen Sie selbst Bilder und Videos vom Unfallort – am besten Detailfotos von allen beschädigten Fahrzeugen und mehrere Übersichtsbilder vom Unfallort. Füllen Sie dazu noch einen Unfallbericht mit ihrem Gegenüber aus für Ihre und deren Versicherung.

Kontaktdaten austauschen:

Sobald Sie alle Beweismittel aufgenommen haben, tauschen Sie mit allen Beteiligen die Kontaktdaten aus (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Notieren Sie sich das Kfz-Kennzeichen des Gegenübers, tauschen Sie die Versicherungen aus, schreiben Sie sich alles notwendige auf. Wenn es Zeugen gibt, nehmen Sie deren Kontaktdaten am besten auch auf.

Es reicht nicht einfach einen Zettel mit den Kontaktdaten zu hinterlassen! Das ist Fahrerflucht und ist strafbar und hat den Führerscheinentzug und ein Bußgeld von ca. 1300€ zur Folge.

Versicherung informieren:

Sie sind dazu verpflichtet den Schaden innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung zu melden. Es sollte in Ihrem eigenen Interesse sein, diese zu informieren, unabhängig davon, ob Sie die Unfallschuld tragen oder nicht. Bei schweren Verletzungen und Todesfällen gilt sogar nur eine Frist von 48 Stunden, um Ihre Versicherungen zu benachrichtigen.

Unfall im Ausland?

Falls Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland fahren, beachten Sie, dass Ihr Kraftfahrzeug auch im Ausland versichert werden muss.

Ab wann ein Gutachten?

Ein Kfz-Guthaben wird nicht sofort bei jedem Unfallschaden benötigt, solange es nicht die Bagatellschadensgrenze, kleine Schäden, überschreitet. Diese beträgt um die 800€, wenn diese überschritten wird, wird meist dazu ein Gutachten der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung angeordnet.