Punkte in der Probezeit

Bußgeld, Punkte, Fahrverbot: Das droht Fahranfängern bei Verstößen in der Probezeit

Wer gerade seinen Führerschein gemacht hat, gilt zurecht als Fahranfänger: Etliche Regeln müssen beachtet werden, während die Bedienung von Kupplung, Schaltung und Co. noch immer ungewohnt ist. Was aber, wenn es in der Probezeit zu Verstößen kommt? Punkte in der Probezeit: Ist das überhaupt möglich? Was Fahrerinnen und Fahrer in der Probezeit wissen müssen.

Punkte Probezeit: Bei Verstößen drohen satte Strafen

Mit der bestandenen Führerscheinprüfung erwerben die frischgebackenen Fahrer ein großes Stück Freiheit. Den Nachweis, dass sie ein Auto, ein Motorrad oder einen Lkw führen dürfen, haben sie in der Tasche – endlich geht es ohne Begleitung auf Tour. Das kann durchaus mal schiefgehen: Weil sie am Steuer etwas zu eifrig sind, werden gar nicht so wenige Fahranfänger mit dem Handy am Ohr erwischt oder mit zu hohem Tempo geblitzt. Und dann?

Nachdem der erste Schock über den Regelverstoß überwunden ist, folgen die bangen Fragen: Hat das Vergehen im Straßenverkehr nun Auswirkungen auf die Probezeit? Drohen außerdem Punkte, satte Bußgelder und monatelange Fahrverbote?

Die Maßnahmen bei Verstößen sind vielfältig und reichen von psychologischer Beratung bis hin zum Dauerhaften Entzug des Führerscheins. Welche der Sanktionen Anwendung findet, hängt maßgeblich vom begangenen Verstoß ab.

Verlängerung der Probezeit, Bußgeld, Aufbauseminar

Kurz zu sehr aufs Gaspedal gedrückt oder einfach das letzte Tempo-Schild übersehen? Wer in der Probezeit mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wird, kann sich auf unterschiedliche Ahndungen gefasst machen.

Eine Überschreitung der Geschwindigkeit gilt in der Probezeit generell als sogenannter A-Verstoß – gemeint ist damit ein schwerwiegendes Vergehen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe. Kein Wunder: Denn mit zu hohem Tempo gefährden Fahrer nicht nur sich selbst, sondern oft auch andere – entsprechend rigoros ist hier der Bußgeldkatalog.

Auswirkungen auf die Probezeit hat eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erst ab einer 21 km/h oder mehr. Beim ersten Verstoß dieser Art droht dem Fahranfänger eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre – insgesamt muss er somit vier Jahre Probezeit ableisten. Und: Der junge Fahrer muss erneut die Schulbank drücken, denn die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist Pflicht.

Zu schnell, Handy am Ohr – 1 Punkt in der Probezeit

Wer außerhalb geschlossener Ortschaften beispielsweise 21 km/h zu schnell unterwegs ist, bekommt innerhalb der Probezeit einen Punkt. Wurde dieser Verstoß innerorts begangen, gilt dasselbe – zuzüglich eines Verwarn- bzw. Bußgelds und eines einmonatigen Fahrverbots. Wie hoch die Geldstrafe ist, leitet sich von der Härte des Verstoßes ab. Aber so oder so: Es handelt sich um empfindliche Summen, die gerade das Budget jüngerer Autofahrer schmerzlich belasten dürften.

Mal eben eine Nachricht checken, kurz jemanden anrufen – die wenigstens denken sich etwas dabei, wenn sie am Steuer das Handy zur Hand nehmen. Doch die Ablenkung ist eine echte Gefahr für den Straßenverkehr. Wer mit dem Handy in der Hand erwischt wird, bekommt während der Probezeit einen Punkt. Denn auch dabei handelt es sich um einen A-Verstoß. Aus diesem Grund droht hier zusätzlich ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro.

Rotlichtverstoß, zu wenig Abstand bei hohem Tempo – 2 Punkte in der Probezeit

Wer sich während seiner Probezeit schwerwiegende Verstöße leistet, muss auch mit mehr als einem Punkt rechnen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn eine rote Ampel überfahren wird. Hintergrund: Ampeln kommen generell überall dort zum Einsatz, wo das Verkehrsaufkommen hoch ist – damit niemand gefährdet wird, ist es zwingend erforderlich, dass sich jeder stets daran hält. Aus diesem Grund sind die Strafen entsprechend hoch.

Bei Missachtung einer roten Ampel in der Probezeit bekommen Fahranfänger zwei Punkte, sofern von dem Verstoß eine Gefährdung ausging oder es zu einer Sachbeschädigung kam. Hinzu kommen hohe Bußgelder (dreistellig), ein einmonatiges Fahrverbot sowie ein Aufbauseminar. Im schlimmsten Fall droht der kompletten Entzug des Führerscheins

Ein weiterer Verstoß, der vielen nicht bekannt sein dürfte: dichtes Auffahren. Wer bei hohen Geschwindigkeiten drängelt, kann in der Probezeit bis zu zwei Punkte in Flensburg bekommen. Das gilt für alle, die mit mehr als 130 km/h unterwegs sind und weniger als 3/10 des Tachowertes Abstand halten. Besser: Von Anfang an vorausschauend fahren und ausreichend Abstand zum Vordermann einhalten.

Alkohol und Drogen am Steuer – 3 Punkte in der Probezeit

Wer sich in seiner Probezeit alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss hinters Steuer setzt, muss mit harten Sanktionen rechnen. Drei Punkte in Flensburg gibt es für die Gefährdung des Straßenverkehrs unter Einfluss von Alkohol.

Große Unsicherheit besteht bei vielen hinsichtlich der erlaubten Promille-Werte. Wer unter 21 Jahre alt ist, darf überhaupt keinen Alkohol getrunken haben, wenn er fährt. Für alle anderen gilt in Deutschland die bekannte 0,5-Promille-Grenze. Was manch einer jedoch nicht weiß: Wer während seiner Probezeit andere Verkehrsteilnehmer mit 0,3 Promille im Blut gefährdet, bekommt drei Punkte und muss zusätzlich mit einer Geld- und Freiheitsstrafe sowie dem Entzug des Führerscheins rechnen. Deshalb ist es ratsam, auf Alkohol ganz zu verzichten, wenn man fährt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was geschieht, wenn ich als Fahranfänger zu viele Punkte bekomme?

Begehen Fahrerinnen oder Fahrer in der Probezeit Verstöße, für die es ein bis drei Punkte in Flensburg gibt, so handelt es sich in der Regel um solche der Kategorie A (schwerwiegende Verstöße) oder B (weniger schwerwiegende Verstöße). Die Punkte allein wirken sich nicht auf die Probezeit aus. Stattdessen kommt es darauf an, wie viele Verstöße in der jeweiligen Kategorie begangen wurden. Im schlimmsten Fall kann die Probezeit um zwei Jahre verlängert werden. Fahranfänger bleiben somit insgesamt vier Jahre in der Probezeit.

Wie viele Punkte sind in der Probezeit möglich?

Für Fahrer in der Probezeit gilt hier dasselbe wie für alle anderen auch: Sie dürfen maximal sieben Punkte anhäufen. Sobald ein achter Punkt hinzukommt, droht der unmittelbare Entzug der Fahrerlaubnis. Aber Vorsicht: Fahrern, die bereits in der Probezeit mehrere A- oder B-Verstöße ansammeln, wird der Führerschein aber auch schon früher weggenommen.

Welche Maßnahmen sind hinsichtlich der Probezeit möglich?

Wer einen Verstoß der Kategorie A begeht, muss damit rechnen, an einem verpflichtenden Aufbauseminar teilnehmen zu müssen. Wer anschließend einen weiteren A-Verstoß begeht, muss sich einer verkehrspsychologischen Beratung unterziehen. Der dritte Verstoß in dieser Kategorie bedeutet dann in der Regel den Entzug der Fahrerlaubnis.